Notizen aus der Sitzung Technischer Ausschuß Nr. 10 am 10.12.2019

Veröffentlicht am 10.12.2019 in Stadtratsfraktion
Rathaus Breisach

Wichtiges, interessantes  und amüsantes aus der Sitzung des Technischen Ausschusses.

Aufgeschrieben von unserem Genossen Maik Bock

Tagesordnung
1. Frageviertelstunde für Einwohner
2. Mitteilungen der Verwaltung
3. Unterrichtung über die Weiterleitung von Bauanträgen, für die eine Beschlussfassung im Technischen Ausschuss nicht erforderlich ist bzw. die durch die Verwaltung weitergeleitet wurden
4. Breisach, Rheintorstraße 23 – Flst. Nr. 556 Nutzungsänderung einer Küche und eines Lagers in eine Gaststätte mit Alkoholverzehr
5. Breisach, Marktplatz 5 – Flst. Nr. 5821, 5822, 5823/1 Umnutzung Bürofläche in Concept Store: Ladengeschäft mit Verkostung (integrierter Gastrobereich) und sanierungsrechtliche Genehmigung
6. Breisach, Eckertsbergweg 5 – Flst. Nr. 677/8 Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage
7. Breisach, Batzenhäusle 1 – Flst. Nr. 6233/2 Nutzungsänderung des Wohn- und Schlafzimmers einer Erntehelferwohnung in einen Kiosk
8. Breisach, Gerberstraße 8 – Flst. Nr. 7645 Bauvoranfrage Fachmarkt
9. Breisach, Jägerhof 2B – Flst. Nr. 6446 Aufstellung eines Kiosks
10. Gündlingen, An der B31 – Flst. Nr. 2007/7 Neubau einer Eigenverbraucher-Tankstelle (Betriebs-Tankstelle), Aufstellung eines 40m³ oberirdischen Tanks, Zapfsäule, Tankautomat, AdBlue-Tankanlage
11. Grezhausen, Klosterhöfe 17 – Flst. Nr. 2415 Neubau einer Doppelgarage mit Dachboden
12. Rathaus Breisach, Vergabe BMA
13. Feuerwehr Gündlingen, Vergabe Brandmeldeanlage

1. Frageviertelstunde für Einwohner

Ein Bürger aus Hochstetten spricht eine Grundstücksstreitigkeit an, die er vor 2 Jahren schon mal in der Frageviertelstunde angesprochen hat. Der Nachbar des Bürgers hat einvernehmlich vor Jahren ein Haus gebaut. Dabei eine Hecke gepflanzt, die die Garageneinfahrt des fragenden Bürgers behindert. Sowohl der fragende Bürger als auch der Nachbar haben im Gemeinderat als auch in der Presse die Streitigkeit öffentlich gemacht. Die Stadt ist insofern betroffen, dass sich nach Prüfung durch die Stadt, weil sich beide Gegner in Ihrem Streit an die Stadt gewendet haben, die Heck auf städtischem Grundstück steht. Ein Vermitteln der Stadt und Rückbau der hecke scheiterte bisher. Die Stadt lässt im Moment gerichtlich klären ob der Nachbar die Hecke auf dem städtischen Grundstück entfernen muss oder nicht. So bekäme dann der fragende Bürger Zugang zur Garage oder sie bleibt weiterhin erschwert. Der Bürgermeister war sehr aufgebracht der Situation und Frage. Er begründete dies, daß er und die Stadt  sicherlich besseres zu tun hätte als sich mit der Streitigkeit zweier Nachbarn auseinander setzen zu müssen. Sie tut dies in diesem Fall ausnahmsweise nur deshalb, weil ein städtisches Grundstück betroffen ist.

3. Unterrichtung des GR über Bauanträge

Ab sofort wird der TA auch über Bauanträge kurz in Kenntnis gesetzt, von denen er sonst nichts mitbekommen würde. Dies erhöht die Transparenz. Dies betrifft Bauanträge, die keiner Zustimmung des GM bedürfen, weil es z.B. einen Bebauungsplan gibt und der Bauantrag alle Forderungen und Grenzen des Bebauungsplanes erfüllt.

4. Nutzungsänderung Rheintorstr. 23

Die Stadt hat angekündigt im kommenden Jahr ALLE erdenklichen rechtlichen Möglichkeiten aus zu schöpfen einen Gaststättenbetrieb der Vergnügungsstätten Charakter hat zu verbieten. Alle Fraktionen sprachen sich eindeutig dagegen aus, klein und kleinste Gaststätten in der Stadt zu dulden die eindeutig das Ziel verfolgen Geldspielautomaten zu betreiben. Der Nachweis von Parkplätzen, Behindertentoiletten ist u.A. so ein Thema aber auch wird in Frage gestellt ob drei einzelräume mit gesonderten Gaststättenkonzessionen am Ende nicht als ein Glückspielbetrieb zu sehen ist. Unsere Stadträtin Ursula Müller fragte, ob bei den Betrieben nicht auch ein Nachweis von Personal Aufenthalt und Umkleideräumen gefordert werden müsse. Der Antrag auf Befreiung von WC und Stellplatznachweis wurde einstimmig abgelehnt

5. Umnutzung der ehemaligen LBS und SV-Versicherungräume am Marktplatz in eine Gaststätte

Die Fläche soll in einen sog. Cozept Store (Ladengeschäft mit Geschenken und angeschlossener Gastronomie) umgewandelt werden. Der Umbau hat bereits stattgefunden. Erst jetzt kommt der Antrag in den GR. Der Laden ist im Grunde eine Gaststätte und wird Baurechtlich als solche behandelt, auch wenn dort Geschenke verkauft werden. Den Begriff Concept Store gibt es im Baurecht nicht. Stadtrat Lothar Menges fragte, ob wenn zu Gunsten eines Parkplatzes die Fahrradständer in der Unterführung platziert werden, denn noch ausreichend Platz für Rettungsfahrzeuge zur Durchfahrt bestünden. Das sei geklärt und passe, wie auch der Stellplatznachweis von 8 PKW-Parkplätzen. Teile davon sind durch eine Ablöse an die Stadt nachgewiesen worden. Der Platz unter der Unterführung ist privat! Die Pflasterung und die Fahrradbügel sind von der Stadt finanziert worden. Dafür räumt der Eigentümer ein Wegerecht ein und wertet durch das Geschäft die Aufenthaltsqualität in der Innenstadt auf. Antrag wurde einstimmig angenommen.

6. Neubau Einfamilienhaus Eckartsberg 5

Dem Bau wurde bereits am 11.12.2018 zugestimmt. Dem GR musste wegen einer Änderung an der Garage von Einzel auf Dopple der Vorgang nochmals zur Abstimmung gegeben werden. Einvernehmen wurde einstimmig erteilt.

7. Kiosk am Batzenhäusle

Die Erntehelfer Wohnung links vom Tor zum Wohnhaus Gräbling, beim Wandgemälde, wird zum Kiosk umgebaut. Die Bedienung findet über den bereits vorhandenen Fensterdurchbruch statt. Alle Fraktionen begrüßten den Antrag. Dadurch ergibt sich ein weiteres Standbein für den landwirtschaftlichen Betrieb. Der Bürgermeister begrüßte den rein privat finanzierten und bereitgestellten Kleingarten-Betrieb. Der Weg wird im Sommer stark von Radfahrern frequentiert. Dort tut ein Kioskbetrieb durchaus gut. Stadtrat Lothar Menges merkt an, daß die Straße auch stark von PKWs befahren wird, was in den Beratungsunterlagen so nicht dargestellt werde. Der GM stimmte einstimmig dem Antrag zu.

8. Wurde von der Tagesordnung genommen, da die Bauvoranfrage nicht ausreichend war.

9. Jägerhof Kiosk

Wurde bereits in einer früheren Sitzung positiv beschieden. Wurde noch mal vorgelegt, da die Maße als auch die Standorte des Foodtrucks (Anhänger ) und der PKW Stellplätze dich gegenüber dem Ursprünglichen Bau Antrag geändert hatte.

11. Neubau einer Doppelgarage Klösterhöfe in Gretzhausen

Es kommt auf die Doppelgarage ein Dachstuhl mit Dachboden und Gauben. Der Ortschaftsrat hat mit 4:2 für den Antrag gestimmt. Stadträtin Ursula Müller hält die Gauben für zu wuchtig und und fügen sich nicht in das Straßenbild ein. Die ULB Fraktion schloß sich der Aussage an. Die SPD und ULB Fraktion stimmten gegen den Bauantrag. Mit 10 Ja, 4 Nein und 4 Enthaltungen wurde der Bauantrag angenommen.

12. und 13. Brandmeldeanlagen für das Rathaus Breisach und das Feuerwehgerätehaus in Gündlingen

Die BMA kostet für das Rathaus Breisach 82000€. Für Gündlingen wurde in der Sitzung kein Betrag genannt. Beide Vergaben wurde einstimmig zugestimmt.

Fragen, Hinweise, Anmerkungen der Gemeinderäte

Grundstück Kupfertorstr. 9, gegenüber ehemals Praxis Dr. Löwe Die Bruchsteinmauer ist nicht Denkmal geschützt. Die Aufstockung der Mauer mit schwarz/weißen Steinen wird von allen Fraktionen kritisiert. Rechtlich lässt sich dagegen nichts machen. Gemeinderat Schnebelt bittet die Stadt das kürzlich erstellte, sehr groß geratene Vordach dahingehend zu prüfen, ob es Genehmigungspflichtig sei, oder es beim Ursprünglichen Bauantrag aufgeführt war. Die Stadt wird den Sachverhalt auf Rechtmäßigkeit und Einhaltung der regeln prüfen.